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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietgegenstände

Lehnen Mietservice ; Robert Lehnen, Severinsweg 21, 52525 Heinsberg

Unsere AGB finden Sie hier auch noch einmal zum Herunterladen.

1. Allgemeines
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die von der Fa. Lehnen-Mietservice angebotenen Mietgegenstände und damit
zusammenhängende Rechtsgeschäfte. Sämtliche Auftragsbestätigungen, Preisangaben und alle weiteren relevanten Vereinbarungen bedürfen zur
Gültigkeit der Schriftform.
Gerichtsstand ist Heinsberg.

2. Buchungen und Bestellungen
Buchungen und Bestellanfragen bedürfen stets der Schriftform unter Angabe der genauen Bezeichnung und aller erforderlichen Angaben zu den
gewünschten Gegenständen, ggf. der Stückzahl, Miettermin und Mietdauer. Mündlich genannte Preise sind bis zur schriftlichen Bestätigung
zunächst als unverbindlich anzusehen.

3. Übergabe der Mietgegenstände
Der Kunde hat sich unmittelbar nach der Übernahme der Mietgegenstände von der richtigen Anzahl und deren einwandfreien Zustand zu
überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind sofort mitzuteilen – andernfalls wird die Vollständigkeit und der einwandfreie Zustand anerkannt.Bei
Mietsachen, die mit „Essen & Trinken“ zu tun haben, ist der hygienisch einwandfreie Zustand bei Übergabe an den Mieter nicht garantiert. Der
Mieter übernimmt selbst die Verantwortung dafür bei der Nutzung. Werden die Mietgegenstände angeliefert, so muss der Mieter diese zum
vereinbarten Termin entgegen nehmen, oder die Übergabe ermöglichen. Anlieferung bedeutet, dass die Übergabe in unmittelbarer Nähe zum
anliefernden Fahrzeug zu erfolgen hat. ( Stichwort : „Bordsteinkante“ ). Gleiches gilt auch wieder bei einer gebuchten Abholung. Abweichende
Vereinbarungen – z.B. Verbringen der Mietgegenstände in eine Räumlichkeit – haben nur dann Gültigkeit, wenn dies in der Mietvereinbarung
vermerkt und diese Sonderleistung hinzugebucht wurde.

4. Haftung des Mieters
Der Mieter bestätigt bei Erhalt der Mietgegenstände mit seiner Unterschrift, diese Gegenstände vollzählig und in ordnungsgemäßem Zustand übernommen zu haben. Der Mieter haftet für alle Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit durch ihn oder Dritte entstehen, mit Ausnahme der Schäden, die sich durch normale Abnutzung ergeben. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der
Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gegenstandes zu ersetzen, unabhängig davon,
ob er den Schadensfall zu vertreten hat.

5. Rückgabe des Mietgutes
Hat der Kunde die Mietgegenstände selbst abgeholt, ist er verpflichtet, diese am vereinbarten Rückgabetag innerhalb des vereinbarten Zeitfensters
auch wieder zurückzugeben. Etwaige Schäden sind unaufgefordert mitzuteilen. Sind die Mietgegenstände angeliefert worden, hat der Kunde diese
zum vereinbarten Termin wieder zu übergeben. ( Es gelten die gleichen Übergabebedingungen wie bei der Anlieferung – siehe oben ). Vor der
Verladung werden die Mietgegenstände auf etwaige Schäden untersucht. Gibt der Kunde bei Beendigung der Mietzeit die Mietgegenstände nicht
oder nicht vollständig zurück sind wir berechtigt, bis zur Rückgabe den vereinbarten Mietzins nachzufordern. Die Geltendmachung eines höheren
Schadens bleibt uns vorbehalten. Werden Mietgegenstände nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Kunde ungeachtet
weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

6. Preise und Bezahlung
Der Mietzins ist jeweiliger Bestandteil der zuvor geführten Preisverhandlung. Der gesetzliche Steueranteil ist im Mietzins enthalten. Der Mietvertrag
stellt alleine noch keine Rechnung dar – diese wird separat erstellt. Der Mietpreis ist je nach Vereinbarung bei der Abholung der Mietgegenstände,
oder spätestens bei der Rückgabe an den Vermieter in bar zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, zum Schutze der Lieferbereitstellung
Vorauszahlungen bis hin zur Höhe des vollen Mietzinses und auch Kautionszahlungen zu verlangen, je nach Art und Umfang der Bestellung.

7. Stornierungen / Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, muss eine Rücktrittserklärung möglichst in Schriftform spätestens 30 Tage vor
dem vereinbarten Termin beim Vermieter eingegangen sein. Bei fristgerechtem Eingang der Stornierung entstehen dem Mieter keine Kosten. Erfolgt
sie jedoch verspätet, betragen die fälligen Stornierungskosten:
· 30-20 Tage vor Mietbeginn 25% vom vereinbarten Mietzins,
· 19-10 Tage vor Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietzins,
· 9-4 Tage vor Mietbeginn 75% vom vereinbarten Mietzins.
Erfolgt ein Rücktritt nach den vorab genannten Fristen, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den vertraglich vereinbarten Mietzins voll zu zahlen.

8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in
dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die
Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

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